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Urheberrecht
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Grundlagen meiner Arbeit
Grundlage meiner Arbeit sind die ethischen Grundlagen der Doulas in Deutschland e.V., denen ich mich verpflichtet fühle.
Jede Frau / Jedes Paar, das sich von mir begleiten lässt, darf sicher sein, dass es in seiner Würde, in seinem Wert und in seiner Persönlichkeit geachtet wird.
Mein Selbstverständnis ist es, meine Arbeit mit Klienten partnerschaftlich zu führen.
Gemeinsam mit den Klienten gehe ich durch ihre Themenbereiche.
Nicht nach dem Motto: „Ich weiß, was gut für dich ist“, sondern: „Ich will dich darin bestärken und unterstützen, dass du selbst die beste Möglichkeit für dich findest.“ Dazu stelle ich mein ganzes Wissen mit bestem Gewissen bereit, das mir zum jeweiligen Zeitpunkt zur Verfügung steht.
Ich übernehme dafür auch die Verantwortung.
Die letztendliche Verantwortung für die Ergebnisse der Zusammenarbeit trägt der Klient/ die Klientin.
Sie /er soll und darf autonom bleiben, entscheiden, was er / sie in sein / in ihr Leben mitnehmen möchte.
Meine Angebote sind transparent und klar, sodass immer nachvollzogen werden kann, was sich verändert.
Die Lenkung in der Zusammenarbeit übernehme ich - die wesentlichen Entscheidungen für die Lenkung spreche ich immer mit meinen Klienten ab. So können sie immer und jederzeit Einfluss darauf nehmen - mit Blick auf die Zielerreichung, die sie sich selbst gesteckt haben.
Ich beachte die allgemeine Schweigepflicht, die Basis des Vertrauens ist, welches ich zwischen mir und meinen Klienten aufbaue. Was ich aus der Arbeit mit einem Klienten über ihn erfahre, geht keinen Dritten etwas an.
Ich weiß, dass Medikamente in die Hände eines Arztes gehören. Ich werde nicht diagnostizieren, verschreiben oder Krankheiten behandeln, es sei denn, ich besitze die dafür notwendige Zulassung als Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker.
Ich übernehme die Verantwortung dafür, dass ich meine persönlichen und beruflichen Fähigkeiten und Grenzen beachte. Sobald ich bei Klienten bemerke, dass diese dringend eine ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen sollten, werde ich diese Empfehlung laut und deutlich aussprechen.
Gerichtsbarkeit
Amtsgericht Ravensburg
Kisslegg, im März 2026